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Zollrecht

Zollbestimmungen und Zolltarif. Steuern bei grenzüberschreitendem Warenverkehr.

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Für Ihre Kostenkalkulation brauchen Sie Informationen über den zu entrichtenden Zoll beim Export und Import Ihrer Waren? Versorgen Sie sich bei uns mit aktuellsten Informationen über den Zollkodex.

Zölle stellen meist einen erheblichen Kostenfaktor beim Export und Import von Waren in und aus Drittländern dar. Ausschlaggebend für die Höhe der Steuern ist der Zolltarif des Bestimmungslandes. Die Erhebung durch die Zollverwaltung knüpft dabei an den Eingang einer Ware in den EG-Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) bzw. an das Verlassen aus dem EG-Wirtschaftskreislauf (Ausfuhrzoll) an.Für Exporteure sind fast ausschließlich die Einfuhrzölle und eventuelle andere Einfuhrabgaben im Drittland von größter Bedeutung.

Aufgrund von Präferenzabkommen zwischen der EU und verschiedenen Ländern und Ländergruppen besteht vielfach die Möglichkeit zollfrei oder zollbegünstigt in das Bestimmungsland zu importieren. Als Importeur von Waren in die EU müssen Sie sich an den europäischen Zollkodex halten.

Teilen Sie uns Ihre Zolltarifnummer bzw. Warennummer mit und wohin Sie exportieren möchten bzw. aus welchem Land Sie importieren. Wir informieren Sie gerne ganz unverbindlich über Zollsätze und Einfuhrabgaben des Bestimmungslandes bzw. der EU.

>> Ihr Ansprechpartner ist Thomas Lunger.
 
 
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